Verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95
- Sie wollen eine einvernehmliche Scheidung?
- Sie haben minderjährige Kinder?
Seit 1. Februar 2013 ist es Pflicht, dass sich die Eltern minderjähriger Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung nachweislich darüber beraten lassen, welche Folgen die Scheidung für ihr Kind haben kann (gem. §95 Abs.1a AußStrG).
Die Beratung hat u.a. folgende Inhalte:
- wie können Kinder auf Scheidung reagieren (abhängig von Alter, Geschlecht, …)
- wie viel Information brauchen Kinder
- was kann ich tun, um mein/unser Kind so weit als möglich vor psychischen Folgen zu bewahren
- was braucht unser Kind gerade jetzt
- wie kann ich mein Kind bestmöglich unterstützen und begleiten, damit es sich auch nach der Scheidung geliebt, behütet und wertgeschätzt fühlt
- wie können wir getrennt sein und trotzdem gute Eltern bleiben
- ... und genügend Zeit für Ihre Fragen
Sie erhalten eine Bestätigung, die als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einer einvernehmlichen Scheidung gem. § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz vor Gericht anerkannt wird.
Ohne eine derartige Bestätigung ist es nun nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen!
Durch meine Anerkennung als dafür geeignete Person durch die ExpertInnenkommission des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, bin ich befugt Sie zu beraten und entsprechende Nachweise für das Gericht auszustellen.