Verpflichtende Elternberatung bei einvernehmlicher Scheidung nach § 95

Seit 1. Februar 2013 ist es Pflicht, dass sich die Eltern minderjähriger Kinder bei einer einvernehmlichen Scheidung nachweislich darüber beraten lassen, welche Folgen die Scheidung für ihr Kind haben kann (gem. §95 Abs.1a AußStrG).

Die Beratung hat u.a. folgende Inhalte:

Sie erhalten eine Bestätigung, die als Nachweis für die verpflichtende Beratung bei einer einvernehmlichen Scheidung gem. § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz vor Gericht anerkannt wird.

Ohne eine derartige Bestätigung ist es nun nicht mehr möglich, sich einvernehmlich scheiden zu lassen!

Durch meine Anerkennung als dafür geeignete Person durch die ExpertInnenkommission des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, bin ich befugt Sie zu beraten und entsprechende Nachweise für das Gericht auszustellen.

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